Auf eine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge und weiterer Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE an die Bundesregierung („Kleine Anfrage“) betreffend „Gesundheitliche und rechtliche Bewertung von E-Zigaretten“ wurde der Fragenkatalog mit insgesamt 49 Fragen von der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Flach nur sehr mäßig und oft ausweichend beantwortet.
Bei genauerem Durchlesen der nicht vollständig beantworteten Fragen ist erkennbar, dass sich die Bundesregierung in Widersprüchen verstrickt, die Verantwortung zwischen Bundesländern, Kommunen sowie Hersteller/Händler hin- und herschiebt und leider immer noch nicht erkennt, dass die aktuelle Rechtssituation nicht auf Produkte von SuperSmoker® anwendbar ist.
Das belegen z.B. folgende Zitate aus dem Antwortkatalog: „Die Einstufung eines Produktes als Arzneimittel stellt eine Einzelfallentscheidung dar.[…]“ und „Die als E-Zigaretten bezeichneten Produkte unterscheiden sich sowohl hinsichtlich ihrer Eigenschaften als auch hinsichtlich ihrer Aufmachung voneinander. Derzeit bestehen für die Gesamtheit der elektrischen Zigaretten keine speziellen Rechtsvorschriften.[…]“.
Unabhängig davon hat die Bundesregierung mit Beantwortung dieser Anfrage E-Zigaretten nicht als Arzneimittel eingestuft, sondern Frau Ulrike Flach hat lediglich eine Ansicht geäußert: „Nach Auffassung der Bundesregierung unterfallen die für den Betrieb der E-Zigarette bestimmten Nikotin-Tanks oder -liquids […] dem Arzneimittelgesetz.“