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Sonntag, 8. April 2012

VG Köln gibt uns Recht!

SuperSmoker® rettet E‐Zigarette vor Verkaufsverbot
Das Verwaltungsgericht Köln kommt ungewöhnlich kurzfristig zum Urteil, dass E‐Zigaretten nicht als
Arzneimittel einzuordnen seien und weiterhin frei verkäuflich sein können.
Die Moor and More AG aus Hohenfels, Anbieter der E‐Zigarettenmarke „SuperSmoker®“, erhielt nun im Rahmen
einer langjährigen Feststellungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland, stellvertretend das BfArM, ein klares
Urteil für den uneingeschränkten Verkauf der E‐Zigarette. In der Diskussion rund um das Thema E‐Zigaretten bestätigt
das Verwaltungsgericht Köln, dass die Produkte „SuperSmoker®“ die in Deutschland von der Moor and
More AG vertrieben werden, auch mit Nikotin kein Arzneimittel und somit frei verkäuflich sind. Damit ist die
Moor and More AG Vorreiter und die elektronische Zigarette „SuperSmoker®“ das erste Produkt, das nun weiter
auf herkömmlichen Vertriebswegen verkauft werden kann.
Schon zu Beginn des letzten Verhandlungstags entschied das Gericht zügig über die eindeutige Zuständigkeit des
BfArMs für eine Einstufung. Außerdem bestätigten zunächst sogar Vertreter des BfArMs, dass keinerlei Bedenken
hinsichtlich der Einstufung von nikotinfreien Produkten von „SuperSmoker®“ – auch mit Blick auf das verwendete
Propylenglycol – bestehen.
Eine Sprungrevision wurde seitens des BfArMs abgelehnt. Es ist davon auszugehen, dass Berufung eingelegt wird.
Das dann als nächste Instanz zuständige OVG Münster befasst sich bereits im Rahmen eines weiteren Verfahrens
mit ähnlicher Thematik und verweist darauf, dass Warnungen vor der elektrischen Zigarette rechtswidrig seien.
Das am Montag verkündete Urteil erfolgte ausgesprochen schnell. Für viele Vertriebspartner endet somit eine
Phase der Unsicherheit, in der sie den Kundenwünschen nach dieser Alternative zum Rauchen nicht mehr nachkommen
durften. In der Vergangenheit wurden von amtlicher Seite Verkaufsverbote ausgesprochen, die zu Irritationen
und in einigen Regionen zu regelrechtem Verkaufsstopp führten. So wurden viele Kunden an den Geschäften
abgewiesen und konnten nur in anderen Bundesländern Zugang zu e‐Zigaretten erhalten. Besonders im Internet
hat sich hierzu großer Unmut von tausenden Fans der E‐Zigarette breit gemacht. Mit dem Urteil ist die EZigarette
als Genuss für Hunderttausende gerettet.
„SuperSmoker®“ ist mit eigener Herstellung einer der führenden Anbieter in der Branche. Die Produkte von „SuperSmoker
®“ zeichnen sich vor allem durch das sichere, saubere und hygienische Filterkartuschensystem mit patentiertem
Papierfilter aus, das inklusive der enthaltenen Flüssigkeiten in Deutschland gemäß der herrschenden
Richtlinien und Vorgaben produziert wird.
Weitere Informationen unter



http://www.rainer625.moorandmore.com

http://www.rainer625.supersmoker.de



Tel.06826/9319935